Niederlande wollen Spätabtreibungen erleichtern, obwohl Kinder lebend zur Welt kommen können

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Eine Frau ist fünfeinhalb Monate schwanger, spürt ihr Kind und geht für eine Spätabtreibung ins Krankenhaus. Die Geburt wird mit Medikamenten eingeleitet. Das Kind kann mit Lebenszeichen zur Welt kommen und stirbt danach. Mit dieser Schilderung macht die niederländische Soziologin Elise van Hoek-Burgerhart auf die Folgen der Pläne aufmerksam, Abtreibungen in der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche an mehr Krankenhäusern zu ermöglichen.

Das ist keine bloß theoretische Zuspitzung. Gesundheitsministerin Sophie Hermans bestätigt in ihrer Antwort an das Parlament, dass solche Eingriffe in der Regel medikamentös und ohne vorherige gezielte Beendigung der kindlichen Herztätigkeit erfolgen. Nach der Geburt können Lebenszeichen auftreten. Wie häufig das geschieht, weiß die Regierung nicht. Landesweite Zahlen gibt es nicht.

Auch die niederländische Partei SGP schlägt Alarm. Sie kritisiert, dass die Regierung nicht einschreitet, obwohl sich nach ihrer Einschätzung eine schwerwiegende Grenze in der Abtreibungspraxis verschiebt. Der Abgeordnete Diederik van Dijk erklärt in einer Stellungnahme der Partei, Krankenhäuser hätten sich bisher bewusst dagegen entschieden, Spätabtreibungen bei gesunden Kindern aus sozialen Gründen vorzunehmen. Dass nun weitere Häuser solche Eingriffe anbieten könnten, betreffe das Berufsethos und das Gewissen des Personals. Die SGP verlangt eine Debatte im Parlament, bevor diese Praxis ausgeweitet wird.

Hermans weist den Vorwurf einer neuen Abtreibungspraxis zurück. Nach ihren Angaben prüfen die Verbände der Gynäkologen und Abtreibungsärzte gemeinsam mit Krankenhäusern lediglich eine bessere regionale Verteilung bereits erlaubter Eingriffe. Sie nennt das eine Erkundung, keinen landesweiten Versuch. Das Gesetz werde nicht geändert. Die praktische Hürde kann trotzdem fallen: Frauen, die in der 22. bis 24. Woche in einer Abtreibungsklinik vorstellig werden, sollen leichter an ein Krankenhaus überwiesen werden können, das den Eingriff vornimmt.

Die Ministerin bestätigt zudem, dass das niederländische Recht in diesem Zeitraum nicht zwischen medizinischen und sozialen Gründen unterscheidet. Eine sogenannte soziale Indikation kann auch eine ungewollte oder ungeplante Schwangerschaft meinen. Solche Fälle sind von den Plänen nicht ausgenommen. Die SGP hält gerade das für einen Bruch mit der bisherigen Krankenhauspraxis. Ob alle Häuser die Vergangenheit tatsächlich so gehandhabt haben, lässt sich aus den amtlichen Zahlen nicht ablesen: Die Gründe für die einzelnen Abtreibungen werden landesweit nicht erfasst.

2024 wurden in den Niederlanden 331 Abtreibungen zwischen der 22. und 24. Woche registriert, bei insgesamt mehr als 39.000 Abtreibungen. Den teilnehmenden Kliniken stellen die Berufsverbände nach Darstellung der Ministerin im kommenden Jahr ungefähr vier solcher Eingriffe pro Haus in Aussicht. Hermans bezeichnet das ausdrücklich nicht als Zielvorgabe. Wie viele Krankenhäuser teilnehmen und ob die Gesamtzahl steigt, ist noch offen. Gerade deshalb wäre eine öffentliche Debatte vor der Umsetzung nötig und nicht erst danach.

Die Regierung beruft sich auf die bestehende Rechtslage und versichert, weder Krankenhäuser noch einzelne Beschäftigte könnten zur Mitwirkung gezwungen werden. Doch die entscheidende Kritik von Elise van Hoek-Burgerhart und der SGP beantwortet das nicht: Bei einem Eingriff, den die Politik als bessere Versorgung beschreibt, kann ein Kind mit Lebenszeichen geboren werden. Die Ministerin nennt dafür nicht einmal eine Fallzahl. Ihr zufolge wurde das Parlament über die Vorbereitungen auch nicht von sich aus informiert, weil sie darin keine grundlegende politische Änderung sieht.

Während Frankreich längere Abtreibungsfristen und Eingriffe in die Gewissensfreiheit erwägt und Großbritannien den Schutz ungeborener Kinder weiter zurückdrängt, soll in den Niederlanden schon die bessere Organisation innerhalb des geltenden Rechts genügen. Die SGP forderte bereits am 2. September eine Parlamentsdebatte und erhielt dafür keine Mehrheit. Nun verlangt sie erneut, die Ausweitung bis zu einer Entscheidung des Parlaments aufzuhalten.

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