Das Bundesjustizministerium will sogenannte Verfassungsfeinde vom Schöffenamt fernhalten. Ein am Montag veröffentlichter Referentenentwurf soll ausdrücklich im Gesetz festschreiben, dass nur berufen wird, wer jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Schöffen entscheiden in Strafprozessen mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe. Gerade deshalb ist entscheidend, nach welchen Maßstäben die politische Eignung eines Bewerbers beurteilt wird.
Ministerin Stefanie Hubig erklärt in der Pressemitteilung, Extremisten hätten in der Justiz nichts verloren. Das klingt eindeutig. Nur ist die Pflicht zur Verfassungstreue bei ehrenamtlichen Richtern laut Ministerium schon heute durch die Rechtsprechung anerkannt. Der Entwurf bezeichnet die neue Formulierung selbst als Klarstellung ohne inhaltliche Änderung. Der lautstark angekündigte Schutz vor „Verfassungsfeinden“ ist in diesem Punkt also vor allem eine ausdrückliche Regel im Gesetz.
Tatsächlich neu ist die schärfere Grenze bei Vorstrafen. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder zu irgendeiner Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll nicht mehr ehrenamtlicher Richter sein können. Bisher liegt die Schwelle bei einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten. Das betrifft Schöffen ebenso wie ehrenamtliche Richter anderer Gerichtszweige.
Hinzu kommt eine Regel für blockierte Schöffenwahlen: Bisherige Amtsinhaber sollen so lange weitermachen, bis Nachfolger gewählt sind. Das Ministerium verweist darauf, dass in manchen kommunalen Gremien eine Zweidrittelmehrheit nötig ist und eine Minderheit von mehr als einem Drittel eine Neuwahl verhindern kann. Im Gesetzestext steht jedoch keine Partei. Auch die Ausschlussregel unterscheidet nicht zwischen Rechts- und Linksextremisten.
Genau daran muss sich ihre Anwendung messen lassen. Wer gegen Demokratie und Rechtsstaat arbeitet oder Gewalt als politisches Mittel billigt, darf nicht nach Parteifarbe unterschiedlich beurteilt werden. Eine Kandidatur bei einer missliebigen Partei allein darf ebenso wenig genügen wie ein politisches Etikett. Der Entwurf nennt keine konkreten Parteien oder Vereinigungen und belegt damit auch keine bereits bestehende Praxis nach dem Muster „Rechts raus, Links rein“. Er lässt aber offen, wie die Eignung im Einzelfall überprüft und eine einheitliche Behandlung gesichert werden soll.
Wie schnell die Bewertung politischer Nähe zum Streitpunkt wird, zeigte bereits der von F-NEWS aufgegriffene Ausschluss einer Lehramtsbewerberin aus dem Referendariat in Sachsen. Umgekehrt haben wir die politische Nachsicht gegenüber Linksextremismus kritisiert. Das sind andere Verfahren, aber sie zeigen, weshalb ein Verfassungsfilter nur glaubwürdig ist, wenn er nach überprüfbarem Verhalten und für alle politischen Lager gleich angewandt wird.
Der Entwurf betrifft zudem angehende Juristen: Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft, soll nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Noch ist nichts beschlossen. Der Text wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt; Länder und Verbände können bis zum 6. November Stellung nehmen.








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