Von Oktober bis Ostern Winterreifen fahren? Das ist eine brauchbare Erinnerung für den Reifenwechsel, aber kein Gesetz. In Deutschland gibt es weder einen festen Starttermin noch ein Ende der Winterreifenpflicht. Nach Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung entscheidet die Lage auf der Straße: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Pkw nur mit geeigneten Reifen auf allen Rädern fahren.
Das kann schon im September oder noch im April nötig sein. Umgekehrt muss ein Auto bei trockener, eisfreier Fahrbahn im Januar nicht allein wegen des Datums Winterreifen tragen. Wer Sommerreifen montiert hat und von Glätte überrascht wird, darf die Fahrt unter diesen Bedingungen nicht einfach fortsetzen. Die Formel „O bis O“ ist deshalb eine praktische Faustregel, keine Frist.
Entscheidend ist das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke, ein Berg mit Schneeflocke. Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beschreibt die Anforderungen. Die alte Kennzeichnung „M+S“ allein genügt seit Oktober 2024 nicht mehr. Das betrifft auch alte Ganzjahresreifen. Wer nur „M+S“ auf dem Reifen findet, sollte nach dem Alpine-Symbol suchen, bevor er bei Schnee oder Eis losfährt.
Fahren trotz winterlicher Verhältnisse ohne passende Bereifung kostet den Fahrer nach dem Bußgeldkatalog 60 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind es 80 Euro und ebenfalls ein Punkt. Bei Gefährdung nennen die ADAC-Informationen 100 Euro. Der Halter, der die Fahrt mit ungeeigneter Bereifung anordnet oder zulässt, muss mit 75 Euro und einem Punkt rechnen. Bei einem Unfall können zusätzlich Versicherungsfragen entstehen; eine Kürzung hängt vom konkreten Fall ab.
Auch beim Profil gibt es zwei unterschiedliche Maßstäbe. Gesetzlich reichen mindestens 1,6 Millimeter Hauptprofil. Der ADAC empfiehlt für Winter- und Ganzjahresreifen jedoch mindestens vier Millimeter, weil die Reserven auf nasser und verschneiter Straße mit weniger Profil deutlich schrumpfen. Die vier Millimeter sind ein Sicherheitshinweis, keine zusätzliche gesetzliche Grenze.
Ganzjahresreifen sind rechtlich eine Alternative, sofern sie das Alpine-Symbol tragen und genügend Profil haben. Ob sie auch praktisch passen, hängt vom Fahrzeug, dem Reifenmodell und den Fahrstrecken ab. Wer selten fährt und Schneegebiete meiden kann, kann mit einem guten Modell auskommen. Wer regelmäßig bei Eis und Schnee oder im Gebirge unterwegs ist, fährt mit einem eigenständigen Winterreifensatz meist besser. Ein ADAC-Test von 2026 zeigt erhebliche Unterschiede zwischen Ganzjahresreifen, obwohl die geprüften Modelle als wintertauglich gekennzeichnet sind.
Der Preisvorteil ist der entfallende zweite Radsatz samt Wechsel und Lagerung. Das kann bei ohnehin hohen Autokosten attraktiv sein; F-NEWS berichtete zuletzt über die Debatte um einen erneuten Tankrabatt. Kaufen sollte man Ganzjahresreifen aber nach ihren Testergebnissen für die passende Reifengröße und das eigene Fahrprofil, nicht allein nach der Aufschrift auf der Flanke.
Die Pflicht gilt unabhängig vom Antrieb. Auch für Elektroautos, über deren Sonderregeln im Straßenverkehr diskutiert wird, macht das Gesetz bei Schneematsch und Glätte keine Ausnahme. Maßgeblich bleiben die Straßenverhältnisse und das Alpine-Symbol auf allen vier Reifen.







Schreibe einen Kommentar