Die Bilder aus Frankreich werfen eine naheliegende Frage auf: Was wäre, wenn in einer deutschen Großstadt nicht einige Hundert oder Tausend, sondern 500.000 Menschen randalieren und plündern? Eine solche Zahl wäre ein extremes Gedankenspiel, keine Prognose. Sie würde Polizei und Rettungskräfte vor eine kaum beherrschbare Lage stellen. Doch selbst dann wäre die Bundeswehr nicht automatisch für die Niederschlagung von Unruhen zuständig.
Die aktuelle Übersicht zu den bislang gemeldeten Vorfällen in Frankreich zeigt, wie schnell Plünderungen, Brandstiftungen und Angriffe auf öffentliche Einrichtungen mehrere Städte gleichzeitig treffen können. Auch die Lage in Paris wurde bereits als außer Kontrolle beschrieben. Für Deutschland gilt: Zuständig für Gefahrenabwehr und Einsätze im öffentlichen Raum sind grundsätzlich die Polizeien der Länder.
Bei einer solchen Größenordnung könnte ein einzelnes Bundesland seine Polizei nicht einfach allein einsetzen. Es kann Unterstützung anderer Länder und der Bundespolizei anfordern. Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes erlaubt die Unterstützung der Landespolizei durch Kräfte des Bundes, wenn ein Fall von besonderer Bedeutung vorliegt und die Polizei ihre Aufgabe sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Die Bundespolizei nennt Demonstrationen und Großveranstaltungen ausdrücklich als mögliche Einsatzanlässe für Unterstützung auf Anfrage. Artikel 35 GG · Bundespolizei: Unterstützung der Länder
Bei 500.000 Gewalttätern wäre die Polizei trotz solcher Verstärkung wahrscheinlich nicht in der Lage, überall gleichzeitig präsent zu sein. Das ist eine praktische Einschätzung, keine gesetzliche Einsatzvorgabe. In einer solchen Lage müssten die Behörden ihre Kräfte auf den Schutz von Menschenleben, Krankenhäusern, Verkehrswegen und anderen besonders gefährdeten Einrichtungen konzentrieren. Weitere Einsätze und Ermittlungen könnten sich hinziehen. Entscheidend wären verfügbare Kräfte, Ausrüstung, Koordination und die Dauer der Ausschreitungen.
Polizeiliche Eingriffe richten sich gegen konkrete Gefahren und Straftaten. Eine Versammlung darf nicht allein deshalb aufgelöst werden, weil ihre Teilnehmer politisch missfallen oder einer bestimmten Religion oder Herkunftsgruppe angehören. Artikel 8 des Grundgesetzes schützt friedliche Versammlungen. Das Versammlungsgesetz erlaubt eine Auflösung unter anderem dann, wenn eine Versammlung gewalttätig oder aufrührerisch verläuft; bei bestimmten Auflösungsgründen müssen mildere Maßnahmen zuvor ausgeschöpft sein. In mehreren Ländern gelten eigene Versammlungsgesetze. Artikel 8 GG · § 13 Versammlungsgesetz
Für den Einsatz der Bundeswehr gelten deutlich engere Grenzen. Das Grundgesetz bestimmt, dass Streitkräfte im Inland nur eingesetzt werden dürfen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Artikel 87a Absatz 4 sieht einen Einsatz zur Unterstützung der Polizei nur für einen extremen Ausnahmefall vor: Es muss eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes bestehen, die Polizei und Bundespolizei müssen unzureichend sein, und es muss um organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische gehen. Die bloße Zahl randalierender Menschen reicht dafür nicht. Artikel 87a GG · Artikel 91 GG
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz militärischer Mittel im Inneren als äußerstes Mittel in einer Staatsnotstandslage eingeordnet. Die Katastrophenhilfe nach Artikel 35 ist ebenfalls kein allgemeiner Weg, die Bundeswehr bei Krawallen einzusetzen: Sie betrifft Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle. Bundesverfassungsgericht zum Streitkräfteeinsatz im Inneren
Die nüchterne Antwort lautet daher: Bei 500.000 Randalierern könnte die Polizei eine Stadt nicht lückenlos kontrollieren und müsste ihre Kräfte priorisieren. Verstärkung durch andere Polizeien wäre möglich. Die Bundeswehr dürfte aber nicht einfach anrücken, um eine Menschenmenge auseinanderzutreiben. Ob Behörden entschlossen handeln, ist eine Frage politischer Verantwortung und um diese ist es weder in Frankreich, noch in Deutschland zum besten bestellt.








Schreibe einen Kommentar