Berliner Wahlchaos oder bewusste Fälschung? Neuauszählung bringt Direktmandat für die AfD

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In Berlin wurde nach der Wahl zunächst die falsche Siegerin eines Wahlkreises ausgerufen. Im Wahlkreis Spandau 1 sollte CDU-Kandidatin Bettina Meißner mit 80 Stimmen Vorsprung gewonnen haben. Nach der Neuauszählung eines Wahllokals liegt nun AfD-Kandidat Tommy Tabor vorn. Statt einer CDU-Mehrheit von 80 Stimmen gibt es einen AfD-Vorsprung von 34 Stimmen.

Tabor kommt nach der Korrektur auf 5.184 Stimmen, Meißner auf 5.150. Das bestätigte Landeswahlleiter Stephan Bröchler dem Tagesspiegel. Eine Verschiebung um 114 Stimmen entscheidet damit, wer den Wahlkreis direkt gewinnt. Das ist kein belangloser Tippfehler in einer Statistik, sondern die falsche Zuweisung eines politischen Mandats.

Der offizielle Erklärungsversuch wirft weitere Fragen auf. Nach Angaben des Landeswahlleiters stimmte das vom Wahlvorstand in der Niederschrift festgehaltene Ergebnis nicht mit der telefonisch übermittelten Schnellmeldung überein. Genau deshalb wurde nachgezählt. Wenn die Niederschrift bereits andere Zahlen enthielt, hätte der Widerspruch bei der Prüfung auffallen müssen. Warum gelangte trotzdem das falsche Ergebnis in die vorläufige Mandatsberechnung?

Von einer bewussten Wahlfälschung kann nach dem bisher veröffentlichten Stand nicht gesprochen werden. Dafür gibt es bislang keinen Beleg. Ebenso unzulässig wäre es jedoch, den Vorgang als harmlose Panne abzuhaken. Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Zahlen in der Niederschrift standen, welche Werte telefonisch gemeldet wurden, wer die Abweichung bemerkte und weshalb die Kontrolle erst nach der vorläufigen Vergabe des Direktmandats griff.

Auch die Zweitstimmen wurden durch die Neuauszählung verändert. Die CDU kommt demnach auf einen niedrigeren Anteil als zunächst gemeldet. Das kann Überhang- und Ausgleichsmandate verschieben und sogar die Größe des Abgeordnetenhauses verändern. Tabor war bereits über die AfD-Landesliste abgesichert. Ob Meißner über die CDU-Bezirksliste einzieht oder ihr Mandat verliert, hängt von der endgültigen Berechnung ab.

Berlin hat schon 2021 bewiesen, wie gründlich eine Wahlverwaltung versagen kann. Damals wurde die Abgeordnetenhauswahl nach chaotischen Zuständen vollständig wiederholt. Wer nach dieser Vorgeschichte erneut einen falschen Wahlkreissieger meldet, darf keine Nachsicht erwarten. Wahlprüfungen sind kein lästiger Papierkram. Sie entscheiden darüber, ob der erklärte Wählerwille überhaupt im Parlament ankommt.

F-News berichtete bereits über die Folgen der Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Berliner Urnengang geriet zudem die politische Vergangenheit der Linken-Wahlsiegerin Elif Eralp in den Blick. Nun betrifft der nächste Berliner Skandal nicht einen Kandidaten, sondern die Ermittlung des Wahlergebnisses selbst.

Der Bezirkswahlausschuss in Spandau stellt das Ergebnis an diesem Freitag fest. Das endgültige amtliche Landesergebnis folgt nach Angaben des Landeswahlleiters erst am 12. Oktober. Bis dahin bleibt offen, wie viele Sitze betroffen sind. Fest steht schon jetzt: Das vorläufige Ergebnis wies im Wahlkreis Spandau 1 die falsche Person als Siegerin aus.

Mindestens alle knappen Berliner Wahlkreise gehören nun überprüft. Bei einem Vorsprung von wenigen Dutzend Stimmen reicht eine fehlerhafte Schnellmeldung aus, um einen anderen Direktkandidaten ins Parlament zu schicken. Ob Schlamperei oder Absicht, kann nur eine lückenlose Offenlegung klären. Das Vertrauen in die Wahl wird nicht durch kritische Fragen beschädigt, sondern durch Ergebnisse, die erst nach einer Neuauszählung stimmen.

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