Eine Schülerin fragt ihre Lehrerin, ob sie für Abtreibung sei. Die Lehrerin antwortet, sie sei für das Lebensrecht ungeborener Kinder. Am nächsten Tag beendet die Schule ihren Vertrag. So schildern die 63-jährige Anita Meston und ihre Anwälte von Alliance Defending Freedom den Fall an der Biddick Academy im nordenglischen Sunderland. Auch LifeNews berichtet darüber.
Meston hatte im März 2025 eine Geschichtsstunde für 12- bis 13-Jährige übernommen. Thema war die Bombardierung Dresdens und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit militärischer Gewalt. Das Gespräch kam auf Israel und Gaza. Später wollte eine Schülerin wissen, ob Meston Abtreibungen befürworte. Sie verneinte und erklärte auf Nachfrage, ihr christlicher Glaube und Gespräche mit Frauen nach einer Abtreibung hätten ihre Haltung geprägt. Als eine andere Schülerin widersprach, ließ Meston nach eigener Darstellung auch diese Sicht stehen.
Am folgenden Tag wurde die Lehrerin zur Schulleitung bestellt. Dort erfuhr sie von einer Beschwerde und davon, dass sie persönliche Ansichten nicht im Unterricht äußern dürfe. Ihr Vertrag wurde beendet. Meston arbeitete seit Oktober 2024 an der Schule, unterrichtete vor allem Französisch und war als Vertretungslehrerin im Einsatz. Ihr Vertrag war laut ADF erst kurz zuvor verlängert worden.
Der Schulträger North East Learning Trust äußerte sich nicht zu den Einzelheiten des Falls. Er verwies gegenüber Christian Today auf einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter, der zum Schutz der Schüler einheitlich angewendet werde. Ob die Vertragsbeendigung eine rechtswidrige Benachteiligung wegen ihrer Überzeugung war, ist noch nicht entschieden. Eine erste Anhörung vor dem Arbeitsgericht ist für den 16. Oktober angesetzt.
Schulen dürfen verhindern, dass Lehrer Schüler mit parteipolitischen oder weltanschaulichen Botschaften bedrängen. Aber eine knappe Antwort auf eine direkte Frage ist keine Kampagne. Wenn ausgerechnet die Aussage, ungeborenes Leben müsse geschützt werden, als unzulässige persönliche Meinung gilt, sollten Eltern genau wissen wollen, welche Antworten im Klassenzimmer noch erlaubt sind.
Meston will vor Gericht klären lassen, ob die Schule sie wegen ihrer christlichen Überzeugung benachteiligt hat. Ihre Anwälte sehen darin ein Problem für die Meinungsfreiheit von Lehrern. Der Fall erinnert an den britischen Streit um eine Lebensschützerin, der wegen stillen Gebets neue Vorwürfe gemacht wurden: Wer gegen Abtreibung eintritt, muss seine Überzeugung immer öfter vor Behörden und Gerichten verteidigen.
Auch in Deutschland können politische Zuschreibungen berufliche Folgen im Schuldienst haben. F-NEWS berichtete über die verweigerte Zulassung einer angehenden Lehrerin in Sachsen. In Mestons Fall liegt die Entscheidung nun beim Arbeitsgericht. Die Schule wird erklären müssen, warum schon die Antwort auf eine Schülerfrage das Ende eines erst verlängerten Vertrags rechtfertigen sollte.








Schreibe einen Kommentar