An einer Brennpunktschule im Bezirk St. Pölten soll eine Schülerin ihr Kopftuch weitertragen dürfen, weil es zum „Turban“ erklärt wurde. Die FPÖ Niederösterreich spricht von einer Umgehung des Kopftuchverbots und fordert, das Schlupfloch sofort zu schließen.
Eine Lehrkraft wandte sich nach Angaben der Partei mit einem Beschwerdebrief an die FPÖ. Der Schülerin sei von höherer Stelle gestattet worden, das Kopftuch als Turban zu tragen. Die Lehrkraft hält diese Auslegung für einen klaren Gesetzesverstoß. Welche Schule betroffen ist und wer die Ausnahme genehmigt haben soll, nennt die Presseaussendung nicht.
FPÖ-Bildungssprecher Helmut Fiedler findet klare Worte: „Das Kopftuch hat in unseren Schulen nichts verloren, auch dann nicht, wenn es plötzlich ‚Turban‘ genannt wird.“ Wer die Regeln und Werte des Landes nicht akzeptieren wolle, müsse sich fragen, ob Niederösterreich der richtige Ort sei.
Seit dem Schuljahr 2026/27 gilt an Österreichs öffentlichen und privaten Schulen ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Verboten sind Kopfbedeckungen, die das Haupt nach islamischer Tradition verhüllen. Bei Verstößen folgen zunächst Gespräche mit Schule, Eltern und Bildungsdirektion. Am Ende können Geldstrafen gegen die Eltern stehen.
Eine genaue juristische Definition fehlt. Das Bildungsministerium prüft deshalb, ob turbanartig gebundene Tücher ebenfalls unter das Verbot fallen. In Wien fragten bereits mehrere Schulleitungen bei der Hotline der Bildungsdirektion nach. Bis Mitte September gingen dort rund 40 Anrufe zum Kopftuchverbot ein.
Das Problem war absehbar. F-News berichtete über 55 Behördenfälle nach nur zwei Schulwochen. In Niederösterreich wurde nach einem weiteren Verstoß die erste Anzeige angekündigt.
Ein Kopftuch bleibt ein Kopftuch, auch wenn es anders gewickelt und Turban genannt wird. Das Ministerium muss die Lücke schließen und den Schulen eine verbindliche Regel geben. Sonst bleibt vom angekündigten Verbot nur Papier übrig.







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