In Wien reicht eine Ermahnung offenbar nicht. Wie krone.at aus informierten Kreisen berichtet, kommt eine Familie nach Gesprächen mit Schule und Bildungsdirektion weiterhin mit drei Töchtern unter 14 Jahren kopftuchtragend in den Unterricht – und kassiert dafür gleich drei Strafverfügungen. Jedes Mädchen zählt als eigener Fall; die Beträge werden addiert.
Das Gesetz ist klar: Mädchen unter 14 Jahren dürfen in der Schule kein Kopftuch tragen. Bestraft werden die Eltern, weil Kinder unter 14 nicht strafmündig sind. Laut Stadt Wien liegen die Einstiegsstrafen bereits über dem Mindestsatz von 150 Euro; bei anhaltender Verweigerung können die Summen die Höchststrafe von 800 Euro übersteigen. „Dort, wo klar ablesbar ist, dass sich gar nichts ändert, gibt es dann schon höhere Strafen“, heißt es von städtischer Seite.
Die Bezirksämter melden laut „Krone“ bis zum 23. Oktober 54 Anzeigen. 13 Strafverfügungen seien verschickt, rechtskräftig sei noch keine, weil die Einspruchsfrist laufe. Die Stadt begründet die langsame Taktung mit Gründlichkeit: Namen, Adressen und Geburtsdaten müssten stimmen.
Die offizielle Zwischenbilanz der Bildungsdirektion Wien (Stand 22. Oktober 2026) zeigt denselben Konflikt von einer anderen Seite: Seit Schulbeginn 104 Vorladungen an Erziehungsberechtigte, 92 Gespräche, daraus 41 Erstanzeigen und 28 Folgeanzeigen wegen wiederholter Verstöße – insgesamt 69 Anzeigen, verteilt auf Volksschule (1), Mittelschule (21) und AHS (19). Die Bildungsdirektion leitet an die Magistratischen Bezirksämter weiter, die das Verwaltungsstrafverfahren führen.
Damit ist der Fall der dreifachen Strafverfügung kein Einzelfall in einer leeren Statistik, sondern die Zuspitzung eines Musters: Wer das Verbot demonstrativ ignoriert, sammelt Folgemeldungen. F-NEWS hatte zuvor schon über die Phase berichtet, in der es viele Meldungen, aber noch keine Strafen gab, sowie über Österreichs erste Anzeigen nach Inkrafttreten. Jetzt folgen konkrete Bußgelder – und bei einer Familie gleich dreimal.








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