Ein Kunde will Bitcoin von einer britischen Börse auf seine Hardware-Wallet schicken. Statt einer normalen Auszahlung folgt die schärfere Kundenprüfung: Herkunft der Coins, Zweck der Übertragung, zusätzliche Dokumente. Genau solche Transfers aus selbst verwahrten Wallets führt die britische Finanzaufsicht FCA in ihrem Konsultationspapier vom 23. Oktober 2026 als Beispiel für erhöhtes Risiko an.
Im gleichen Atemzug beteuert die Behörde in dem Papier CP26/38, es gehe nur um eine Aktualisierung des Leitfadens gegen Finanzkriminalität. Regeln sollen angeblich nicht neu gesetzt werden. Wörtlich heißt es:
Der Leitfaden enthält keine Regeln und begründet keine neuen Anforderungen.
Wenig später steht dann, was Börsen und Broker als „gute Praxis“ verstehen sollen:
einschließlich Kunden oder Transaktionen, die über selbst verwahrte Wallets finanziert werden, oder bei denen andere Maßnahmen zur Erhöhung der Privatsphäre genutzt werden, etwa Mixer, Tumbler oder datenschutzstarke Coins.
An anderer Stelle wird klarer: Ein Unternehmen wendet bei Transaktionen mit selbst verwahrten Wallets die verstärkte Sorgfaltsprüfung an. Private Schlüsselhaltung steht damit in einer Reihe mit Mixern und datenschutzstarken Coins.
Für Anleger in Deutschland ist das nah genug. Britische Plattformen sind für viele der Einstieg, und was London als gute Praxis markiert, findet oft den Weg in europäische Leitfäden. Wer seine Coins selbst hält, wie wir es unter anderem für möglichst private Bitcoin-Zahlungen empfehlen, muss erklären, warum er Kontrolle über sein Geld will. Banken behalten die Schlüssel dagegen gern selbst, wie beim Sparkassen-Kryptohandel.
Die Linie trifft sich mit dem, was Brüssel mit der EU-Geldwäscheverordnung schon vorgezeichnet hat: Der Bürger wird zum potenziellen Verdächtigen. Die Konsultation läuft bis zum 24. Dezember 2026. Wer seine eigenen Schlüssel behält, sollte die Formel „keine neuen Regeln“ nicht mit unveränderter Freiheit verwechseln.








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